Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass unterschiedliche Versicherungsbeiträge
für Männer und Frauen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
Bisher gab es für
Versicherungsbeiträge eine Sonderregelung, die die Ungleichbehandlung von Männern
und Frauen aufgrund von statistisch nachweisbaren Unterschieden erlaubte.
Damit ist am
21.12.2012 endgültig Schluss!
Ab dem 21.12.2012
dürfen nur noch Versicherungsverträge geschlossen werden, in denen einheitliche
Beiträge für Männer und Frauen gelten.
Bis dahin können
sich Mann und Frau noch die jeweiligen Vorteile dauerhaft sichern. Für Frauen besteht
diese Möglichkeit noch bei Risikolebensversicherungen und Unfallversicherungen.
Männer haben momentan noch deutliche Beitragsvorteile bei
Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen
und Rentenversicherungen.
Sollten Sie
deshalb noch mit dem Abschluss eines Vertrags warten, der ab dem 21.12.2012
günstiger wird?
Dazu kann man
nicht raten! Schutz und Absicherung werden in der Regel sofort benötigt. Es
hilft den Hinterbliebenen z. B. nicht, wenn der tödlich Verunglückte oder der
dem Herzinfarkt Erlegene eigentlich zu Weihnachten eine Todesfallabsicherung
hätte abschließen wollen. Was nützt es, wenn der Beitrag zur
Krankenversicherung im nächsten Jahr etwas günstiger werden würde, bis dahin
aber eventuell ein Bandscheibenvorfall oder eine sonstige gesundheitliche
Beeinträchtigung eine Absicherung wieder verteuert oder gar unmöglich macht.
Hier gibt es je nach Versicherungsgesellschaft
zwei
unterschiedliche Lösungen für die entsprechenden Kundengruppen. Die einen
Versicherer bieten schon heute parallel zu den jetzt noch gültigen
geschlechtsspezifischen Tarifen Übergangs- oder Unisextarife an, die anderen
Versicherer geben Wechselgarantien. So muss niemand die Absicherung seiner
Risiken wegen der Einführung der Unisextarife aufschieben.
Nutzen Sie so bald
wie möglich die Vorteile, die sich Ihnen durch die unterschiedlichen Tarife für
Männer und Frauen noch bieten. Eile ist insbesondere dann geboten, wenn
Gesundheitsprüfungen oder gar Arztanfragen erforderlich sind. Diese können
mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
Nach den alten
Tarifen darf nur bis zum 20.12.2012 versichert werden. Wenn die Versicherungsgesellschaft
bis dahin keine Annahmeerklärung oder einen Versicherungsschein erstellt hat,
dann können Sie die Vorteile der alten Tarife nicht mehr bekommen. Dies ist
unabhängig von dem Datum Ihrer Antragsstellung und dem Datum an dem der
Versicherungsschutz beginnen soll. Darüber hinaus sollten Sie jedoch die
Absicherung existenzieller Risiken nicht wegen der Unisextarife aufschieben,
denn niemand weiß, wann ein Unglück geschieht.
Fick dich
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