Montag, 20. August 2012

Unisex-Tarife - Vor der "Gleichberechtigung" noch Vorteile sichern!


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass unterschiedliche Versicherungsbeiträge für Männer und Frauen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Bisher gab es für Versicherungsbeiträge eine Sonderregelung, die die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen aufgrund von statistisch nachweisbaren Unterschieden erlaubte.

Damit ist am 21.12.2012 endgültig Schluss!

Ab dem 21.12.2012 dürfen nur noch Versicherungsverträge geschlossen werden, in denen einheitliche Beiträge für Männer und Frauen gelten.

Bis dahin können sich Mann und Frau noch die jeweiligen Vorteile dauerhaft sichern. Für Frauen besteht diese Möglichkeit noch bei Risikolebensversicherungen und Unfallversicherungen. Männer haben momentan noch deutliche Beitragsvorteile bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und Rentenversicherungen.







Sollten Sie deshalb noch mit dem Abschluss eines Vertrags warten, der ab dem 21.12.2012 günstiger wird?

Dazu kann man nicht raten! Schutz und Absicherung werden in der Regel sofort benötigt. Es hilft den Hinterbliebenen z. B. nicht, wenn der tödlich Verunglückte oder der dem Herzinfarkt Erlegene eigentlich zu Weihnachten eine Todesfallabsicherung hätte abschließen wollen. Was nützt es, wenn der Beitrag zur Krankenversicherung im nächsten Jahr etwas günstiger werden würde, bis dahin aber eventuell ein Bandscheibenvorfall oder eine sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung eine Absicherung wieder verteuert oder gar unmöglich macht. Hier gibt es je nach Versicherungsgesellschaft
zwei unterschiedliche Lösungen für die entsprechenden Kundengruppen. Die einen Versicherer bieten schon heute parallel zu den jetzt noch gültigen geschlechtsspezifischen Tarifen Übergangs- oder Unisextarife an, die anderen Versicherer geben Wechselgarantien. So muss niemand die Absicherung seiner Risiken wegen der Einführung der Unisextarife aufschieben.

Nutzen Sie so bald wie möglich die Vorteile, die sich Ihnen durch die unterschiedlichen Tarife für Männer und Frauen noch bieten. Eile ist insbesondere dann geboten, wenn Gesundheitsprüfungen oder gar Arztanfragen erforderlich sind. Diese können mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
Nach den alten Tarifen darf nur bis zum 20.12.2012 versichert werden. Wenn die Versicherungsgesellschaft bis dahin keine Annahmeerklärung oder einen Versicherungsschein erstellt hat, dann können Sie die Vorteile der alten Tarife nicht mehr bekommen. Dies ist unabhängig von dem Datum Ihrer Antragsstellung und dem Datum an dem der Versicherungsschutz beginnen soll. Darüber hinaus sollten Sie jedoch die Absicherung existenzieller Risiken nicht wegen der Unisextarife aufschieben, denn niemand weiß, wann ein Unglück geschieht.

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