Dienstag, 28. August 2012

Zahnprobleme? Das kann teuer werden!

 
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. 
Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. 
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.




Leistungsbeispiele aus der Praxis

Zahnersatz 
Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festzuschuss. Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen.

Beispiel:
 

Brücke
verbl. Brücke
Implantat
Gesamtkosten
700 €
1000 €
1600 €
Leistung der GKV
350 €
350 €
350 €
Eigenanteil
350 €
650 €
1250 €

Vorsorgeuntersuchung
Bei einer Vorsorgeuntersuchung zeigt sich, dass zwei Füllungen ausgewechselt werden müssen. Der Zahnarzt rät zu Inlays, da es sich um größere Kaufl ächen handelt.
Auf Herrn F. kommt eine Rechnung von mehreren hundert Euro zu. Seine gesetzliche Krankenkasse erstattet nur einen geringen Festzuschuss. Die restlichen Kosten muss er selber bezahlen. Glücklicherweise hat Herr F.
eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, welche auch für Inlays aufkommt.

Kieferorthopädischer Behandlungsplan
Sehen Sie hier einen Original-Kieferorthopädischen Behandlungsplan für einen 6 Jährigen.



Sie sehen: Es könnten Kosten von über 8000,00 € auf Sie zukommen!
Durch einen entsprechenden Versicherungsschutz können Sie bis zu 90 % der Kosten sparen.



Für wen ist die Versicherung?
Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versichert?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u.a. versicherbar: Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate. Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif verschieden und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren - Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur mit einem geringen Umfang versichert.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch im ambulanten und stationären Bereich
immer weiter eingeschränkt. Sie können vorsorgen und ihre Leistungen mit Hilfe einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten und stationären Bereich auf Privatniveau anheben.
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner berufl ichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder
schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pfl egeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die beruflich oder privat ins Ausland reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung
dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

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